Entscheidend ist nicht das kalendarische, sondern das biologische Alter, d.h. der Allgemeinzustand des Betroffenen. Wenn keine wesentlichen Begleiterkrankungen vorliegen und die Haut noch eine ausreichende Elastizität aufweist, können Absaugungen auch bei über 70jährigen durchgeführt werden. Da die Eingriffe in örtlicher Betäubung stattfinden, kann man somit also auch noch Patienten operieren, bei denen eine (belastendere) Allgemeinnarkose zu risikoreich wäre. Die Abwägung von Nutzen und potenziellem Risiko des Eingriffs trifft der Arzt in offener Aussprache mit dem Patienten. Das Alter allein ist also nicht der wesentliche Faktor.
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